Im Vorbereitungsseminar HWK übermitteln wir Ihnen alle grundlegenden Voraussetzungen einer bevorstehenden
Zulassung vor dem Prüfungsausschuss der HWK.

Teilnahmevoraussetzung der HWK:
Zum Lehrgang/Fortbildungsprüfung werden Friseurinnen/Friseure und/oder Kosmetikerinnen/Kosmetiker mit Gesellen- bzw. Abschlussprüfung zugelassen. Fachkräfte mit mehrjähriger Berufserfahrung können eine Zulassung beim Prüfungsausschuss
der HWK unter Vorlage von Ausbildungs- bzw. Arbeitsnachweisen beantragen. Gute Fachkenntnisse und praktische Fertigkeiten in
der Nagelkosmetik bzw. im Nageldesign werden vorausgesetzt.

1. Schulung Theorie:
Gesundheit, Anatomie und Physiologie, Dermatologie, Bakterielle Hautkrankheiten, Virus Erkrankungen, Pilzerkrankungen, Hygiene, Hygiene Verordnung, Terminologie.

2. Materialkunde:
Produktchemie, Gefahrenzeichen, Kosmetikverordnung, Materialkunde, Systeme, Statik der Modellage/Verlängerung, Arbeitstechnische Anwendungen, Verwendung der elektrischen Feile im Studio, Besonderheiten von Anwendungen.

3. Schulung Praxis:
Gel / Fiberglas / Pulver und Flüssigkeit, Nagelverlängerung mit Tip-Technik, Nagelverlängerung mit einer weiteren Technik, Auffülltechnik, Reparatur eines Nagels, Pinching, Anwendung von verschiedenen Nailart-Techniken, Naturnagel Maniküre, Nail Art.

Seminarabschluss:
Mit der erfolgreich abgelegten Fortbildungsprüfung erhalten Sie den anerkannten Abschluss "Geprüfte/r Nageldesigner/in (HWK)". Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Für diesen Teil der Prüfung sollte ein Modul der HWK gemacht werden !

Betriebswirtschaft:
Gesetzliche Voraussetzungen für die Selbstständigkeit, Buchführung/Rechnungswesen, Personalwesen, Marketing.

Mein Prüfungsmodell vor der HWK Prüfung:



 

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