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Im Vorbereitungsseminar HWK
übermitteln wir Ihnen alle grundlegenden Voraussetzungen einer bevorstehenden
Zulassung vor dem Prüfungsausschuss der HWK. Teilnahmevoraussetzung der HWK: Zum Lehrgang/Fortbildungsprüfung werden Friseurinnen/Friseure und/oder Kosmetikerinnen/Kosmetiker mit Gesellen- bzw. Abschlussprüfung zugelassen. Fachkräfte mit mehrjähriger Berufserfahrung können eine Zulassung beim Prüfungsausschuss der HWK unter Vorlage von Ausbildungs- bzw. Arbeitsnachweisen beantragen. Gute Fachkenntnisse und praktische Fertigkeiten in der Nagelkosmetik bzw. im Nageldesign werden vorausgesetzt. 1. Schulung Theorie: Gesundheit, Anatomie und Physiologie, Dermatologie, Bakterielle Hautkrankheiten, Virus Erkrankungen, Pilzerkrankungen, Hygiene, Hygiene Verordnung, Terminologie. 2. Materialkunde: Produktchemie, Gefahrenzeichen, Kosmetikverordnung, Materialkunde, Systeme, Statik der Modellage/Verlängerung, Arbeitstechnische Anwendungen, Verwendung der elektrischen Feile im Studio, Besonderheiten von Anwendungen. 3. Schulung Praxis: Gel / Fiberglas / Pulver und Flüssigkeit, Nagelverlängerung mit Tip-Technik, Nagelverlängerung mit einer weiteren Technik, Auffülltechnik, Reparatur eines Nagels, Pinching, Anwendung von verschiedenen Nailart-Techniken, Naturnagel Maniküre, Nail Art. Seminarabschluss: Mit der erfolgreich abgelegten Fortbildungsprüfung erhalten Sie den anerkannten Abschluss "Geprüfte/r Nageldesigner/in (HWK)". Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Für diesen Teil der Prüfung sollte ein Modul der HWK gemacht werden ! Betriebswirtschaft: Gesetzliche Voraussetzungen für die Selbstständigkeit, Buchführung/Rechnungswesen, Personalwesen, Marketing. Mein Prüfungsmodell vor der HWK Prüfung: ![]() |
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